STAATSREFORMPARTEI ARBEITSPROGRAMM Entwurf zur öffentlichen Diskussion Das Arbeitsprogramm wird zur öffentlichen Diskussion gestellt. Ein Beschluss als Parteiprogramm ist damit nicht verbunden. https://staatsreformpartei.org/programm/ Öffentliche Aufgaben brauchen klare Zuständigkeiten, verlässliche Mittel und eine wirksame Kontrolle. Unser Arbeitsprogramm verbindet die sechs Reformfelder mit konkreten Vorhaben und den Voraussetzungen ihrer Umsetzung. ÖFFENTLICHE AUFGABEN VOLLSTÄNDIG BETRACHTEN Eine öffentliche Aufgabe lässt sich nur verantwortlich gestalten, wenn Entscheidung, Durchführung, Finanzierung und Kontrolle gemeinsam betrachtet werden. Eine neue Zuständigkeit braucht die Befugnisse und Mittel, mit denen sie erfüllt werden kann. Ein vereinfachtes Verfahren muss auch die Rechte der Beteiligten wahren. Eine digitale Lösung muss für die Menschen erreichbar sein, die sie benötigen. Wir wollen Reformvorhaben deshalb von der konkreten Aufgabe her entwickeln. Ausgangspunkt sind ein beschriebenes Problem, die betroffenen Personen und Einrichtungen sowie die Frage, welche Verbesserung tatsächlich erreicht werden soll. Die folgenden Arbeitsfelder greifen ineinander: Eine Änderung der Aufgabenverteilung beeinflusst Verfahren, Personalbedarf, Datenverwendung und Kosten. Diese Folgen müssen gemeinsam in die Entscheidung einfließen. ZUSTÄNDIGKEITEN UND FINANZIERUNG ZUSAMMENFÜHREN Für Aufgaben, an denen mehrere staatliche Ebenen oder Einrichtungen mitwirken, sollen die jeweiligen Entscheidungsbefugnisse, Leistungen und finanziellen Verpflichtungen nachvollziehbar beschrieben sein. Im Behördenkontakt muss erkennbar bleiben, welche Stelle das Anliegen bearbeitet und wie die beteiligten Stellen zusammenarbeiten. Eine gemeinsame Anlaufstelle kann den Zugang erleichtern, wenn die Weiterbearbeitung dahinter verlässlich geordnet ist. Bei einer Neuordnung sind örtliche Kenntnisse, überregionale Wirkungen und fachliche Anforderungen abzuwägen. Eine zentralisierte Lösung kann gemeinsame Standards erleichtern; eine ortsnahe Verantwortung kann auf unterschiedliche Bedürfnisse besser eingehen. Welche Zuordnung trägt, ist anhand der Aufgabe zu begründen. Übergänge brauchen einen Zeitplan, gesicherte Zuständigkeiten für laufende Verfahren und eine nachvollziehbare Verteilung der Umstellungskosten. BETEILIGUNG MIT DER ENTSCHEIDUNG VERBINDEN Öffentliche Beteiligung soll beginnen, solange wesentliche Fragen eines Vorhabens noch offen sind. Die verantwortliche Stelle muss den Gegenstand, den Entscheidungsspielraum und das weitere Verfahren verständlich benennen. Zu den Unterlagen gehören die wesentlichen Alternativen und die erkennbaren Folgen für unterschiedliche Betroffene. Der Zugang muss auch Menschen offenstehen, die wenig Zeit oder eingeschränkte technische Möglichkeiten haben. Nach der Beratung ist darzulegen, welche Argumente aufgegriffen wurden und weshalb andere Vorschläge nicht übernommen werden. Die Entscheidung bleibt dem zuständigen demokratischen Organ zugeordnet. Zwischen einer breiten Beratung und einer zeitgerechten Entscheidung kann ein Zielkonflikt bestehen. Umfang und Dauer des Verfahrens sollen deshalb zur Tragweite des Vorhabens passen und rechtzeitig feststehen. GESETZE MIT ERKENNBAREN ZIELEN VORBEREITEN Ein Gesetzesvorhaben soll zunächst erklären, welches Problem es lösen soll und weshalb die bestehenden Möglichkeiten nicht ausreichen. Für wesentliche Eingriffe braucht es eine Darstellung der Alternativen, der betroffenen Rechte und der finanziellen und organisatorischen Folgen. Schätzungen müssen ihre Annahmen erkennen lassen. Verändert sich ein Entwurf, sollen die maßgeblichen Änderungen und ihre Gründe auffindbar bleiben. Transparenz muss die sachliche Prüfung erleichtern. Personenbezogene Daten, berechtigte Geheimhaltungsinteressen und vertrauliche Beratung sind dabei zu berücksichtigen. Dringliche Entscheidungen brauchen eine konkrete Begründung und eine Vorbereitung, die ihrem Gegenstand gerecht wird. Die spätere Überprüfung der Wirkung soll bereits bei der Ausarbeitung mitgedacht werden, damit die dafür notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegen. VERFAHREN AUS SICHT DER BETROFFENEN VERBESSERN Verwaltungsabläufe sollen vom ersten Informationsbedarf bis zum Abschluss eines Anliegens geprüft werden. Wiederholte Angaben, unklare Nachweise und vermeidbare Übergaben zwischen Stellen verursachen Aufwand bei den Betroffenen und in der Verwaltung. Anforderungen sind daran zu messen, welchen sachlichen Zweck sie erfüllen. Rechtmäßig nutzbare Informationen sollen so verarbeitet werden, dass unnötige Mehrfacherhebungen vermieden werden. Raschere Erledigungen und eine sorgfältige Prüfung müssen gemeinsam angestrebt werden. Die Verfahrensdauer allein sagt wenig darüber aus, ob eine Entscheidung richtig, verständlich und rechtlich tragfähig ist. Für Verbesserungen braucht der öffentliche Dienst geeignete Arbeitsmittel, ausreichende Fachkenntnisse und klare Führungsverantwortung. Personalbedarf und Weiterbildung sind bei neuen Aufgaben mitzuplanen. Erfahrungen der Bediensteten sollen in die Prüfung der Abläufe einfließen. ÖFFENTLICHE MITTEL ÜBER IHRE GESAMTE VERWENDUNG VERANTWORTEN Größere Ausgaben sollen mit einem überprüfbaren öffentlichen Zweck verbunden sein. Bei Investitionen gehören Anschaffung, Betrieb, Wartung, Personal und ein späterer Ersatz in dieselbe Betrachtung. Ein günstiger Einstieg kann hohe Folgekosten nach sich ziehen; eine höhere Anfangsausgabe braucht umgekehrt eine belastbare Begründung. Planung und tatsächliche Entwicklung sollen miteinander verglichen und erhebliche Abweichungen erklärt werden können. Beschaffung verlangt nachvollziehbare Anforderungen, dokumentierte Entscheidungen und eine Prüfung der erbrachten Leistungen. Zur Korruptionsprävention gehören offengelegte Interessenkonflikte und angemessene Funktionstrennungen. Kontrollstellen brauchen die Informationen, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Festgestellte Mängel sollen mit benannten Verantwortlichkeiten und einer nachvollziehbaren Behandlung der Empfehlungen aufgearbeitet werden. DIGITALE DIENSTLEISTUNGEN MIT RECHTEN UND ZUGANG VERBINDEN Vor der technischen Umsetzung eines Verfahrens ist zu prüfen, welche Informationen erforderlich sind und welche Schritte vereinfacht werden können. Ein digitales Angebot soll verständlich erkennen lassen, ob eine Eingabe angekommen ist, wie sie weiterbearbeitet wird und wo Unterstützung erhältlich ist. Für Ausfälle und für Menschen, die den digitalen Zugang nicht nutzen können, sind geeignete weitere Wege mitzudenken. Datenschutz, Informationssicherheit und Zuständigkeiten für den Betrieb gehören in die Planung. Datenverknüpfungen brauchen einen rechtmäßigen Zweck und klare Grenzen. Bei automatisierter Unterstützung müssen die Rolle des Systems und die Verantwortung für seine Verwendung nachvollziehbar sein. Wartung, Sicherheitsaktualisierungen, Datenübertragbarkeit und ein möglicher Anbieterwechsel sind bei der Auswahl einer Lösung zu berücksichtigen. VERANTWORTUNG, MITTEL UND ÜBERPRÜFUNG VORAB FESTLEGEN Für die Ausarbeitung eines konkreten Vorhabens sollen die verantwortlichen Stellen, die notwendigen rechtlichen Änderungen und die wesentlichen Umsetzungsschritte benannt werden. Ein finanzieller Rahmen muss einmaligen Aufwand und laufende Verpflichtungen unterscheiden. Erwartete Entlastungen sind mit ihren Voraussetzungen zu erläutern. Ausgaben dürfen nicht durch unbelegte Einsparungsannahmen gerechtfertigt werden. Die Überprüfung soll zum Zeitpunkt ansetzen, an dem erste Wirkungen erkennbar sein können. Je nach Aufgabe sind etwa vermiedene Rückfragen, die Erreichbarkeit einer Leistung, die Verständlichkeit von Entscheidungen oder nachvollziehbare Folgekosten zu untersuchen. Erforderlich sind ein Ausgangsstand und geeignete Daten. Die Erfahrungen betroffener Menschen und ausführender Stellen ergänzen die Bewertung. Stimmen Ergebnis und Ziel nicht überein, muss die Ursache untersucht werden: War die Annahme unzutreffend, die Maßnahme ungeeignet oder ihre Umsetzung unzureichend? Daraus folgen unterschiedliche Korrekturen. Dieser Anspruch verbindet die sechs Arbeitsfelder. Er richtet sich auf eine staatliche Ordnung, deren Entscheidungen begründet sind und deren Aufgaben im Alltag verlässlich erfüllt werden. QUELLEN UND GRUNDLAGEN Satzungsentwurf der Staatsreformpartei /satzung/ Politische Arbeitsfelder und Programmbeschluss: insbesondere §§ 2, 3 und 26. Parlament Österreich: Bundesstaatliches Prinzip https://www.parlament.gv.at/verstehen/politisches-system/bund-laender/prinzip Verfassungsrechtlicher Hintergrund zur Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Öffentlicher Dienst: Wirkungsorientierte Folgenabschätzung https://oeffentlicherdienst.gv.at/wirkungsorientierte-verwaltung/wirkungsorientierte-folgenabschaetzung/ Einordnung der Prüfung von Zielen, Maßnahmen, Kosten und Wirkungen.