Vorgesehene Mitgliedschaftsordnung

Mitgliedschaft und Mitbestimmung

Mitgliedschaft bedeutet persönliche Mitwirkung an der politischen Arbeit. Der vorbereitete Satzungsentwurf bestimmt die Voraussetzungen der Aufnahme, gleiche Mitwirkungsrechte und die Verantwortung der Mitglieder. Während der Gründungsphase können Sie Ihr Interesse an einer späteren Mitgliedschaft mitteilen; die Aufnahme bedarf anschließend einer gesonderten Entscheidung.

Wer Mitglied werden können soll

Nach dem Entwurf soll jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Mitglied werden können, die den Parteizweck und die demokratischen Grundsätze anerkennt und die Satzung beachten will. Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt sollen für sich allein keinen Ausschlussgrund darstellen. Zwingende gesetzliche Beschränkungen bleiben zu beachten.

Vorgesehen ist ein Antrag in Textform an das Leitungsorgan. Er soll die Angaben enthalten, die zur Feststellung der Person und für die innerparteiliche Erreichbarkeit erforderlich sind. Der Entwurf sieht grundsätzlich eine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen vor. Die Mitgliedschaft soll erst mit der Mitteilung einer positiven Aufnahmeentscheidung beginnen.

Welche Rechte vorgesehen sind

Jedes Mitglied soll eine Stimme haben und an der Mitgliederversammlung teilnehmen können. Dazu gehören Rede- und Antragsrechte, die Mitwirkung an Wahlen und Abstimmungen sowie die Möglichkeit, sich unter Beachtung der persönlichen Voraussetzungen für eine Funktion zu bewerben. Die Mitarbeit am Programm und an fachlichen Fragen soll allen Mitgliedern offenstehen.

Der Entwurf sieht außerdem Informations- und Einsichtsrechte vor. Sie betreffen insbesondere die Satzung, Beschlussniederschriften sowie die vorgelegten Tätigkeits- und Finanzberichte. Der Schutz personenbezogener Daten und rechtlich gebotene Vertraulichkeit bleiben gewahrt. Sachliche Kritik und die Vertretung einer abweichenden Auffassung dürfen für sich allein keine Benachteiligung begründen.

Beiträge, Verantwortung und Austritt

Bei der Gründung soll kein verpflichtender Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Eine spätere Beitragsordnung wäre von der Mitgliederversammlung für künftige Beitragszeiträume zu beschließen. Sie müsste Höhe, Fälligkeit und begründete Ermäßigungs- oder Befreiungsmöglichkeiten regeln; eine rückwirkende Beitragspflicht ist im Entwurf ausgeschlossen.

Mitglieder sollen die Rechte anderer achten und mit internen Unterlagen sowie personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umgehen. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung entsteht durch die Mitgliedschaft allein nicht. Der Entwurf sieht einen jederzeitigen Austritt in Textform ohne Begründung oder Zustimmungserfordernis vor. Für einen Ausschluss sind besondere Voraussetzungen und ein Verfahren mit rechtlichem Gehör vorgesehen.

Interesse an einer späteren Mitgliedschaft

Wenn Sie die weitere Vorbereitung verfolgen oder eine spätere Mitgliedschaft anstreben, können Sie eine Nachricht an die Ansprechpartnerin der Gründungsinitiative senden. Für diesen ersten Kontakt genügen Ihr Anliegen und eine erreichbare Antwortadresse. Bitte übermitteln Sie keine Ausweiskopie und keine Bankdaten. Über den Beginn eines förmlichen Aufnahmeverfahrens und die dann maßgeblichen Unterlagen wird gesondert informiert.

Organisatorische Grundlage

Der vorbereitete Satzungsentwurf enthält die vollständigen Regelungen.

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Ihr nächster Schritt

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