Ein Staat mit klarer Verantwortung
Öffentliche Aufgaben berühren den Alltag unmittelbar: bei einer behördlichen Auskunft, einem Antrag, einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verwendung von Steuermitteln. Wer eine Entscheidung benötigt, muss erkennen können, welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen gelten und an wen sich eine begründete Beschwerde richten kann. Verantwortung darf auf dem Weg zwischen verschiedenen Stellen nicht verloren gehen.
Die Staatsreformpartei setzt hier an. Sie verbindet die politische Arbeit an staatlichen Strukturen mit dem Anspruch, ihre Folgen für Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen. Eine Reform bewährt sich an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dazu gehören verlässliche Verfahren, zugängliche Dienstleistungen und eine Verwaltung, deren Entscheidungen begründet und überprüfbar sind.
Die beabsichtigte politische Arbeit umfasst daher auch Information, fachlichen Austausch und die Prüfung unterschiedlicher Lösungswege. Erfahrungen aus der Praxis sollen mit der rechtlichen und organisatorischen Beurteilung zusammengeführt werden. So entsteht eine Grundlage, auf der Vorschläge konkret beraten und ihre Voraussetzungen offen benannt werden können.
Demokratisch entscheiden, rechtsstaatlich handeln
Das Bekenntnis zur demokratischen Republik, zur Gewaltenteilung sowie zu den Grund- und Menschenrechten bestimmt die politische Ausrichtung der Initiative. Staatliche Gerichte müssen unabhängig entscheiden können. Gesetzgebung und Verwaltung sind an die Verfassung und an das geltende Recht gebunden. Politischer Gestaltungswille entbindet niemanden von diesen Verpflichtungen.
Demokratische Mitwirkung verlangt Raum für unterschiedliche Auffassungen. Sachliche Kritik und politische Auseinandersetzung gehören zur Willensbildung. Die Initiative strebt an, ihre Vorschläge öffentlich zur Diskussion zu stellen und ihre weitere Entwicklung in nachvollziehbare innerparteiliche Verfahren einzubetten. Die vorbereitete Satzung sieht dafür gleiche Mitwirkungsrechte und das gleiche Stimmrecht aller Mitglieder vor.
Reformen mit Blick auf ihre Folgen
Zu den vorgesehenen Arbeitsfeldern zählen die Zuordnung staatlicher Zuständigkeiten, demokratische Beteiligung, transparente Gesetzgebung, eine leistungsfähige Verwaltung, der verantwortliche Umgang mit öffentlichen Mitteln und die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Diese Bereiche hängen zusammen: Eine neue Aufgabe braucht eine verantwortliche Stelle, ausreichende Mittel und eine Möglichkeit, ihre tatsächliche Wirkung zu beurteilen.
Einzelne Vorhaben müssen daher rechtlich, finanziell und organisatorisch geprüft werden. Betroffene Rechte, der Aufwand der Umsetzung und mögliche Folgewirkungen gehören in die politische Begründung. Die Grundsätze auf dieser Website erläutern den politischen Arbeitsansatz. Die weitere Ausarbeitung soll in ein Parteiprogramm münden, über das die Mitgliederversammlung entscheidet.
Von der Vorbereitung zur politischen Organisation
Der Satzungsentwurf sieht Gars am Kamp als Sitz und ganz Österreich als Tätigkeitsbereich vor. Die dauerhafte Mitwirkung an der staatlichen Willensbildung soll auch die Teilnahme an Wahlen umfassen. Über eine konkrete Wahlteilnahme, ihre Ebene und die Auswahl von Kandidierenden soll die Mitgliederversammlung entscheiden. Ein bestimmter Wahltermin oder eine Kandidatur ist derzeit nicht festgelegt.
In der Vorbereitungsphase ist Heaven Sauer Ansprechpartnerin der Gründungsinitiative. Hinweise zu organisatorischen Fragen und fachliche Beiträge können über den angegebenen Kontakt eingebracht werden. Die vorgesehenen Organe, ihre Aufgaben und die Regeln zur Kontrolle sind auf den Organisationsseiten nachzulesen. Die Seite Transparenz informiert über den Stand der Vorbereitung und die zugänglichen Unterlagen.